Mit einem Baby kommen viele organisatorische Fragen auf Eltern zu. So bist du gut vorbereitet:
Sie ermöglicht Eltern, zur Betreuung des Kindes im Beruf kürzer zu treten, aber gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt zu erhalten. Durch die neu eingeführten flexibleren Regelungen bekommst du mehr Spielräume bei der Gestaltung deiner Elternzeit. Für jeden Elternteil ist bis zum dritten Geburtstag des Kindes, also 36 Monate, unbezahlte Auszeit vom Job möglich. Davon können Mütter und Väter, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren sind, sogar 24 statt bisher 12 Monate im Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes nehmen. In dieser Zeit besteht für dich ein Kündigungsschutz. Um die Elternzeit zu beantragen, reicht ein formloses Schreiben für deinen Arbeitgeber, mit dem du Beginn und Dauer deiner Elternzeit mitteilst.
Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers – gewisse Regeln sind bei der Anmeldung jedoch einzuhalten. Plane rechtzeitig mit deinem Partner, wer, wann und wie lange in Elternzeit geht. Ihr könnt auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit (die zwischen der Geburt des Kindes und seinem dritten Geburtstag liegt) muss diese schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um die noch verbleibende Zeit flexibel gestalten zu können.
Um den Verdienstausfall nach der Geburt zu überbrücken, zahlt dir der Staat 12 bis 14 Monate Basis-Elterngeld bzw. 24 Monate ElterngeldPlus. Weitere Infos bekommst du auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Beantrage es frühzeitig nach der Geburt des Babys. Fordere die Formulare vorher an, dann hast du nach der Geburt alles parat. Der Antrag ist nicht ganz einfach auszufüllen.
Mehr über die Elterngeld-Berechnung erfährst du HIER.
Mutterschutz ist ein gesetzlicher Schutz und beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt (12 Wochen für medizinische Frühgeburten, bzw. Mehrlingsgeburten). In dieser Zeit gelten Beschäftigungsverbot, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung.
Mehr Infos dazu findest du HIER.
Planst du die Finanzen deiner Partnerin mit in euer Haushaltsgeld mit ein, ist gut zu wissen: Gesetzlich krankenversicherte Mütter in einem Arbeitsverhältnis erhalten von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzes. Es wird direkt bei der Krankenkasse beantragt. Da Mutterschaftsgeld und Elterngeld dem Lohnausgleich dienen, werden sie nie gleichzeitig ausgezahlt. Wer Mutterschaftsgeld bekommt, „verliert“ zwei Monate Elterngeld.
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Quellen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Stand Juni 2015, 17. Auflage
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