Wenn du angestellt bist, kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem du deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählen musst.
Nur wenn dein Arbeitgeber weiß, dass du schwanger bist, und er den Termin für den errechneten Geburtstermin kennt, gelten für dich die Vorschriften zum Schutz werdender Mütter – beispielsweise der Kündigungsschutz.
Den Zeitpunkt bestimmst du selbst, diesbezüglich gibt es keine Vorschriften. Gut ist es, den dritten Schwangerschaftsmonat abzuwarten. Bis dahin hat sich die Schwangerschaft stabilisiert, und das Risiko für eine Fehlgeburt ist gering. Warte nicht, bis man deinen Babybauch sieht. Je eher dein Arbeitgeber Bescheid weiß, desto früher kann er sich Gedanken machen, wie er die Zeit ohne dich organisiert. Rechtzeitige Planung bedeutet für alle weniger Stress.
Informiere zunächst deinen Chef und dann erst die anderen Kollegen, sonst könnte es Missstimmung geben. Idealerweise berichtest du deinem Arbeitgeber in einem persönlichen Gespräch von deiner Schwangerschaft. Du kannst dies auch schriftlich tun – das hängt von der Unternehmenskultur und auch davon ab, welches Verhältnis du zu deinem Vorgesetzten hast. Manche Arbeitgeber wollen einen Nachweis über die Schwangerschaft. Die Kosten für dieses Attest von deinem Arzt oder deiner Hebamme muss dein Arbeitgeber tragen.
Hast du deinem Chef von deiner Schwangerschaft erzählt, muss er dies bei der zuständigen Aufsichtsbehörde schriftlich mitteilen. Dabei muss er auch über die Art deiner Tätigkeit Auskunft geben. Die Aufsichtsbehörde wird dann prüfen, ob diese mit Gefahren für dich oder deinem Baby verbunden ist. Gegebenenfalls wird dann ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mehr dazu erfährst du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de). Dort findest du die Aufsichtsbehörde, die für dein Bundesland zuständig ist.
Hast du Fragen zu deiner Schwangerschaft, zum Stillen, Abpumpen oder zu unseren Produkten?